«Klimagesetz»
Das Gesetz 4936 (Regierungsanzeiger A‘ 105/27 – 05 2022), „Klimagesetz – Übergang zur Klimaneutralität und Anpassung an den Klimawandel, dringende Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise und zum Schutz der Umwelt“, legt Maßnahmen und Politiken für die Anpassung des Landes an den Klimawandel und die Sicherstellung des Kohlenstoffpfads bis 2050 fest. Insbesondere wird Folgendes festgelegt: –…