Das Gesetz 4936 (Regierungsanzeiger A‘ 105/27 – 05 2022), „Klimagesetz – Übergang zur Klimaneutralität und Anpassung an den Klimawandel, dringende Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise und zum Schutz der Umwelt“, legt Maßnahmen und Politiken für die Anpassung des Landes an den Klimawandel und die Sicherstellung des Kohlenstoffpfads bis 2050 fest.
Insbesondere wird Folgendes festgelegt:
– Maßnahmen und Politiken zur Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel zu den geringstmöglichen Kosten.
– Zwischenziele für die Minderung der anthropogenen Emissionen für 2030 und 2040.
– Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der einschlägigen Ziele.
– Verfahren zur Bewertung und Anpassung der Ziele und zur Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen.
– Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen aus der Stromerzeugung, dem Gebäudesektor, dem Verkehr und der Wirtschaft.
Die Bestimmungen des Klimagesetzes beinhalten die Verabschiedung von Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen in Unternehmen und sehen insbesondere vor, dass die folgenden juristischen Personen bis zum 31. Oktober 2023 einen Bericht über ihren CO2-Fußabdruck für das Bezugsjahr 2022 an eine öffentlich zugängliche elektronische Datenbank übermitteln müssen, die von der Agentur für natürliche Umwelt und Klimawandel eingerichtet und betrieben wird. Der Bericht wird freiwillige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung oder zum Ausgleich von Emissionen enthalten.
– Kapitalgesellschaften mit Aktien oder anderen Wertpapieren, die an einem geregelten Markt in Griechenland notiert sind
– Banken
– Versicherungsgesellschaften
– Wertpapierfirmen
– Festnetz- und Mobiltelefonieunternehmen
– Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen
– Kurierdienste
– Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen
– Einzelhandelsketten, die mehr als fünfhundert (500) Mitarbeiter beschäftigen
– Logistikdienstleister
– Städtische Verkehrsbetriebe
Im Rahmen der Harmonisierung der griechischen Unternehmen mit dem nationalen Klimagesetz bietet HBI Beratungsdienstleistungen in den folgenden Bereichen an:
– Berechnung des Corporate Carbon Footprints unter Verwendung des ISO 14064 Standards.
– Berechnung des Carbon Footprints von Produkten unter Verwendung des ISO 14067 Standards.
– Berechnung des Carbon Footprints der Lieferkette.
– Durchführung einer Studie zur Klimaneutralität.