Die Aktion zielt darauf ab, Investitionsprojekte von bestehenden kleinen und sehr kleinen Unternehmen mit einem Beihilfesatz von 50 bis 65% zu unterstützen.

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Ein Unternehmen kann die Aktion beantragen, wenn es die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Sie müssen mindestens zwei (2) vollständig abgeschlossene Geschäftsjahre vor dem Datum der Online-Einreichung des Förderantrags vorweisen können.
  • Sie haben eine förderfähige – gemäß der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen – Investitions-SIC in Sektoren wie z. B. Produktherstellung, Stromerzeugung, Abfallsammlung und -behandlung, Logistik, Hotels und ähnliche Beherbergungsbetriebe, Software-Veröffentlichung, Datenverarbeitungsdienste, Film- und Audioproduktion, Forschung und Entwicklung, Prüfdienste, Tourismusförderung, Museen usw. Tätigkeiten im Bereich des Handels sind nicht förderfähig.
  • Seit zwei (2) Jahren im Wesentlichen aktiv sein [Haupt-SIC (2023 & 2024) oder SIC mit den höchsten Einnahmen (2022 & 2023)] in einem förderfähigen – gemäß der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen – SIC.
  • Mindestens zwei (2) Jahresarbeitseinheiten (JAE) im Kalenderjahr vor dem Datum der Einreichung des Finanzierungsantrags (2024).
  • Das entsprechende Lizenzierungsdokument für den Auftraggeber oder denjenigen mit dem höchsten SIC-Umsatz tragen.
  • Verpflichtet sich, bis zum Abschluss der Investition und je nach Art und Beschaffenheit des Vorhabens den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu den Gebäuden, Dienstleistungen und elektronischen Umgebungen des Unternehmens zu gewährleisten.

 

HAUSHALT – DURCHFÜHRUNGSZEITRAUM – BEWERTUNGSMETHODE

  • Mögliches Mindestbudget: 30.000,00€ / Maximal mögliches Budget: 200.000,00€
  • Die Laufzeit der Aktion beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum der Veröffentlichung der Entscheidung über die Aufnahme der einzelnen Projekte.
  • Die Bewertung erfolgt nach dem Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ (FiFo) des Finanzierungsantrags und bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel.

 

BEIHILFENSATZ

Der Beihilfesatz für alle Investitionsvorhaben beträgt 50 % des bezuschussten Budgets und kann um weitere 50 % erhöht werden:

  • 10%, wenn das Investitionsprojekt Ausgaben in der Kategorie „GRÜNE Ausrüstung“ in Höhe von mindestens 20% des förderfähigen Budgets umfasst
  • 5%, wenn die Investition in einer der Gemeinden Agistri, Aegina, Kythera, Kythera, Poros, Salamina, Spetses, Trizinia – Methana, Hydra durchgeführt wird.

 

FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN

Ausgabenkategorie Unterkategorie der Ausgaben
Personalkosten ·         Volle Gehaltskosten für neu eingestellte Mitarbeiter
Ausgaben für Ausrüstung, Transportmittel und Instrumente ·         Sonstige Ausrüstung des Unternehmens (Labor, Qualitätskontrolle usw.)

·         Digitale Bürogeräte

·         Produktion und mechanische Ausrüstung

·         Elektrofahrzeuge (gewerblich oder gemischt genutzte Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen)

GRÜNE Ausrüstung ·         Geräte zur Verbesserung der Energieeffizienz/Energieeinsparung

·         Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft

·         Ausrüstung für die Installation von Fotovoltaikanlagen und Speichersystemen für die Stromerzeugung und Eigenproduktion

Ausgaben für Gebäude, Grundstücke, Einrichtungen und Außenanlagen ·         Gebäude, Einrichtungen und Umgebung

·         Konstruktionen, Konfigurationen, Erweiterungen, Anordnungen zur Erleichterung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen

Ausgaben für die Erbringung von Dienstleistungen ·         Kosten für die Einreichung des Antrags auf Finanzierung

·         Beratende Unterstützung bei der Umsetzung des Investitionsplans

·         Bereitstellung/Nutzung von Software im Rahmen von „Software as a Service“, „Cloud Computing“ oder ähnlichem

·         Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen für Studien zur Produkt- und/oder Verfahrensentwicklung

·         Zertifizierung von Dienstleistungen und Prozessen nach nationalen, harmonisierten und anderen europäischen und internationalen Normen

·         Verpackungsdesign Dienstleistungen – Etikettendesign – Branding

·         Geistiges Eigentum – Patente – Transfer von Know-how

Software-Kosten ·         Software und Lizenzen für Softwareprogramme
Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Vernetzung ·         Ausgaben für die Teilnahme an Fachmessen

·         Sonstige Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Vernetzung

Indirekte Kosten ·         Indirekte Kosten

Das Datum der Zuschussfähigkeit der Ausgaben ist das Datum der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, d.h. der 04/06/2025.

 

Termin für die Einreichung der Bewerbungen: 30/06/2025, 13:00

Annahmeschluss für die Einreichung von Bewerbungen: bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel, spätestens jedoch bis zum 30/12/2025

 

Für weitere Informationen können Sie uns telefonisch unter 2108020555 oder per e-mail unter info@hbiconsulting.eu.