Der Konjunktur- und Widerstandsfähigkeitsfonds soll mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union zinsgünstige Investitionsdarlehen in Höhe von 12,7 Milliarden Euro bereitstellen.
Die nahezu Nullverschuldung des Recovery and Resilience Fund wird durch ein zinsgünstiges Bankdarlehen ergänzt, das Investoren die Möglichkeit bietet, sich eine günstige Finanzierung zu sichern.
Wichtige Fakten zu den Darlehen des Recovery and Resilience Fund:
– Der Mindestzinssatz für die vom Fonds gewährten Darlehen ist auf 0,35 % festgesetzt.
– Die Laufzeit des Darlehens darf nicht kürzer als 3 Jahre und nicht länger als 15 Jahre sein, abhängig von der Art der Investition und der Höhe der Finanzierung.
– Der Investor sollte nur 20% der Investition mit Eigenkapital abdecken
Die finanzielle Struktur der Investitionen im Rahmen des Recovery and Resilience Fund wird voraussichtlich wie folgt aussehen:
Finanzierungs Beteiligungsquote
Darlehen über den Recovery and Resilience
Fund zu einem Zinssatz von 0,35 % Bis zu 50 % des Budgets
Niedrig verzinstes Bankdarlehen Bis zu 30 % des Budgets
Eigenkapitalbeteiligung des Investors 20 % des Budgets
Der erste Schritt zur Sicherstellung der Finanzierung ist die Einreichung eines Dossiers bei der Kooperationsbank zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zu jeder wirtschaftlichen und technischen Studie im Zusammenhang mit der Präsentation des Investitionsplans. HBI übernimmt die Erstellung und Präsentation der technisch-wirtschaftlichen Analyse, basierend auf den Standards der Banken, im Namen der Investoren.
Nach der Einreichung des Finanzrahmens und bei positiver Beurteilung verpflichtet sich die Bank, die Investoren über die Darlehensbedingungen und das genehmigte Finanzierungsprogramm zu informieren. Anschließend wird ein unabhängiger Prüfer ausgewählt, der die Kontrolle der Investition übernimmt:
– die Kontrolle der Investition in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gemeindeentwicklungsfonds
– die Ermittlung des förderfähigen Budgets der Investition
– die Kontrolle der Kumulierung der staatlichen Beihilfen
Die Darlehen in Höhe von insgesamt 12,7 Mrd. Euro des TAF werden kanalisiert:
– Grüner Übergang (4,9 Milliarden Euro) und digitale Transformation (2,6 Milliarden Euro)
– Forschung und Innovation (1,3 Mrd. €) durch die Unterstützung von Forschung und Innovation und durch die Förderung bahnbrechender und innovativer Infrastrukturen.
– Extroversion (3,2 Mrd. EUR) durch die Stärkung der Außenorientierung der Unternehmen gegenüber der lokalen und internationalen Wirtschaft.
– Fusionen und Übernahmen (0,7 Mrd. €) durch die Schaffung von Größenvorteilen und die Förderung von Fusionen und Übernahmen.