Die Aktion zielt auf die Unterstützung von Investitionsinitiativen mit hohem Budget, von neuen und neu gegründeten Unternehmen, die in der Region Peloponnes tätig sein werden, und ist Teil des Programms “ Peloponnes” 2021-2027 des NSRP 2021-2027.

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Ein neu gegründetes oder neues Unternehmen kann die Aktion beantragen, wenn es die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Neues Unternehmen: muss seine Geschäftstätigkeit nach dem 01.01.2023 aufgenommen haben, Unternehmen in Gründung: muss nach der Einreichung des Förderantrags gegründet worden sein.
  • Ein und dieselbe Einrichtung darf sich nicht an mehr als einem (1) Investitionsprojekt beteiligen, das ein in Gründung befindliches Unternehmen betrifft.
  • Das vorgeschlagene Investitionsvorhaben muss sich auf eine oder mehrere der in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten förderfähigen Schwellenwerte beziehen und als Anreiz in Betracht kommen.
  • Das vorgeschlagene Investitionsvorhaben hat den integrierten Charakter einer Erstinvestition und umfasst eine der folgenden Maßnahmen: i. Gründung eines neuen Betriebs; ii. Erweiterung der Produktionskapazität eines bestehenden Betriebs; iii. Diversifizierung der Produktion eines bestehenden Betriebs auf Produkte oder Dienstleistungen, die zuvor nicht von diesem Betrieb hergestellt wurden. Beachten Sie, dass die Ersatzinvestition keine Erstinvestition darstellt.
  • Der finanzielle Beitrag des Beihilfeempfängers beläuft sich auf mindestens 25 % der gesamten förderfähigen Kosten durch eigene Mittel oder Fremdfinanzierung.
  • Verpflichtet sich, bis zum Abschluss der Investition und je nach Art und Beschaffenheit des Vorhabens den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu den Gebäuden, Dienstleistungen und elektronischen Umgebungen des Unternehmens zu gewährleisten.

 

Ein Hinweis zu Investitionen im Tourismussektor: Investitionsprojekte mit der Investitions-SIC „55.10.10.03 – Beherbergungsdienstleistungen mit Restaurant“ und/oder „55.10.10.04 – Beherbergungsdienstleistungen ohne Restaurant” im Tourismussektor sind förderfähig, wenn sie Hotels betreffen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Klassifizierung in der Kategorie 4**** (vier Sterne) und höher,
  • Kapazität von zwölf (12) Betten oder mehr.

 

 

HAUSHALT – DURCHFÜHRUNGSZEITRAUM – BEIHILFESATZ

  • Mögliches Mindestbudget: 600.000,00€ / Maximal mögliches Budget: 5.000.000,00€
  • Die Laufzeit der Aktion beträgt dreißig (30) Monate ab dem Datum der Veröffentlichung der Entscheidung über die Aufnahme der einzelnen Projekte.
  • Der Beihilfesatz wird gemäß der nachstehenden Tabelle festgelegt.
Region Kleine und sehr kleine Unternehmen  

Mittelständische Unternehmen

 

Gemeinden von Megalopolis, Gortynia, Tripoli und Oichalia 70% 60%
Rest von Peloponnese 60% 50%

* Für Beratung, Branding, technische Studien, Gehaltskosten und RES-Kosten gelten von Fall zu Fall unterschiedliche Beihilfesätze.

 

FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN

Ausgabenkategorie Unterkategorie der Ausgaben
Volle Gehaltskosten für Mitarbeiter mit Behinderungen ·    Volle Gehaltskosten für Arbeitnehmer mit Behinderungen (nur für neue Unternehmen)
Ausgaben für Ausrüstung, Transportmittel und Instrumente ·    Geräte zur Verbesserung der Energieeffizienz und Energieeinsparung

·    Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft

·    Investitionsausgaben für die Erzeugung erneuerbarer Energie

·    Sonstige Geschäftsausstattung

·    Digitale Büroausstattung

·    Produktion und mechanische Ausrüstung

·    Elektrische Verkehrsmittel

Ausgaben für Gebäude, Grundstücke, Einrichtungen und Außenanlagen ·    Gebäude, Einrichtungen und Umgebung
Ausgaben für die Erbringung von Dienstleistungen ·    Beratende Unterstützung bei der Überwachung der Durchführung des Investitionsplans

·    Technische Studien, die notwendigerweise mit Investitionsausgaben verbunden sind

·    Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren nach nationalen, harmonisierten und anderen europäischen und internationalen Normen

·    Verpackungsdesign Dienstleistungen – Etikettendesign – Branding

·    Geistiges Eigentum – Patente – Transfer von Know-how

Software-Kosten ·    Software und Lizenzen für Softwareprogramme

Das Datum, an dem die Ausgaben förderfähig werden, ist das Datum der Einreichung des entsprechenden Antrags auf Finanzierung.

 

BEWERTUNGSKRITERIEN

Die Bewertungsmethode ist vergleichend mit einer Mindestpunktzahl von 50 Punkten und basiert auf den folgenden Kriterien ▪ Reifegrad des Investitionsplans (Verfügbarkeit des Standorts, Genehmigungen für die Durchführung der Investition) ▪ Prozentsatz des verfügbaren Kapitals im Verhältnis zu den Gesamtinvestitionskosten ▪ Berufserfahrung der Gesellschafter ▪ Finanzielle Bewertung – Nachhaltigkeit des Investitionsplans ▪ Relevanz des SIC für die Themenbereiche Agrar-Lebensmittel und Tourismus ▪ Innovationsgrad.

 

Frist für die Einreichung von Förderanträgen: 19/05/2025, 10:00

Einsendeschluss für Förderanträge: 23/07/2025, 15:00

 

Für weitere Informationen können Sie uns telefonisch unter 2108020555 oder per e-mail unter info@hbiconsulting.eu.