Die Aktion zielt darauf ab, Investitionsinitiativen von bestehenden Unternehmen, die in der Region Peloponnes tätig sind oder sein werden, mit hohen Budgets zu unterstützen, und ist Teil des Programms “Peloponnes” 2021-2027 des NSRP 2021-2027.

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Ein Unternehmen kann einen Antrag auf Aufnahme in die Aktion stellen, wenn es die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Muss seine Tätigkeit vor dem 01/01/2023 aufgenommen haben.
  • Das vorgeschlagene Investitionsvorhaben muss sich auf eine oder mehrere der in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufgeführten förderfähigen Schwellenwerte beziehen und als Anreiz in Frage kommen.
  • Das vorgeschlagene Investitionsvorhaben muss den integrierten Charakter einer Erstinvestition haben und eine der folgenden Maßnahmen umfassen: i. Gründung eines neuen Betriebs; ii. Erweiterung der Produktionskapazität eines bestehenden Betriebs; iii. Diversifizierung der Produktion eines bestehenden Betriebs auf Produkte oder Dienstleistungen, die zuvor nicht von diesem Betrieb hergestellt wurden; iv. Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses der Erzeugnisse oder der gesamten Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich die Investition in den Betrieb bezieht.

Beachten Sie, dass eine Ersatzinvestition keine Erstinvestition darstellt.

  • Der finanzielle Beitrag des Beihilfeempfängers beläuft sich auf mindestens 25 % der gesamten förderfähigen Kosten durch eigene Mittel oder Fremdfinanzierung.
  • Verpflichtet sich, bis zum Abschluss der Investition und je nach Art und Beschaffenheit des Vorhabens den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu den Gebäuden, Dienstleistungen und elektronischen Umgebungen des Unternehmens zu gewährleisten.

 

Ein Hinweis zu Investitionen im Tourismussektor: Investitionsprojekte mit dem Investitionscode “55.10.10.03 – Beherbergungsdienstleistungen mit Restaurant” und/oder „55.10.10.04 – Beherbergungsdienstleistungen ohne Restaurant“ im Tourismussektor sind förderfähig, wenn sie Hotels betreffen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

– Einstufung in die Kategorie 4**** (vier Sterne) und höher,

– Kapazität von zwölf (12) Betten oder mehr.

 

 

HAUSHALT – DURCHFÜHRUNGSZEITRAUM – BEIHILFESATZ

  • Mögliches Mindestbudget: 600.000,00€ / Maximal mögliches Budget: 5.000.000,00€
  • Die Laufzeit der Aktion beträgt dreißig (30) Monate ab dem Datum der Veröffentlichung der Entscheidung über die Aufnahme der einzelnen Projekte.
  • Der Beihilfesatz wird nach der folgenden Tabelle festgelegt.
Region Kleine und sehr kleine Unternehmen Mittelständische Unternehmen
Gemeinden von Megalopolis, Gortynia, Tripoli und Oichalia 70% 60%
Rest von Peloponnese 60% 50%

*Für Beratung, Branding, technische Studien, Gehaltskosten und RES-Kosten gelten von Fall zu Fall unterschiedliche Beihilfesätze.

 

FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN

Ausgabenkategorie Unterkategorie der Ausgaben
Volle Gehaltskosten für Mitarbeiter mit Behinderungen ·    Volle Gehaltskosten für Mitarbeiter mit Behinderungen
Ausgaben für Ausrüstung, Transportmittel und Instrumente ·    Geräte zur Verbesserung der Energieeffizienz und Energieeinsparung

·    Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft

·    Investitionsausgaben für die Erzeugung erneuerbarer Energie

·    Sonstige Geschäftsausstattung

·    Digitale Büroausstattung

·    Produktion und mechanische Ausrüstung

·    Elektrische Verkehrsmittel

Ausgaben für Gebäude, Grundstücke, Einrichtungen und Außenanlagen ·    Gebäude, Einrichtungen und Umgebung
Ausgaben für die Erbringung von Dienstleistungen ·    Beratende Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung des Investitionsplans

·    Technische Studien, die zwangsläufig mit Investitionsausgaben verbunden sind

·    Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen nach nationalen, harmonisierten und anderen europäischen und internationalen Normen

·    Verpackungsdesign Dienstleistungen – Etikettendesign – Branding

·    Geistiges Eigentum – Patente – Übertragung von Know-how

Software-Kosten ·    Software und Lizenzen für Softwareprogramme

Das Datum, an dem die Ausgaben förderfähig werden, ist das Datum der Einreichung des entsprechenden Antrags auf Finanzierung.

 

BEWERTUNGSKRITERIEN

Die Bewertungsmethode ist vergleichend mit einer Mindestpunktzahl von 50 Punkten und basiert auf den folgenden Kriterien ▪ Reifegrad des Investitionsplans (Verfügbarkeit des Standorts, Genehmigungen für die Durchführung der Investition) ▪ Prozentsatz des verfügbaren Kapitals im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Investition ▪ Bewertung der Finanzdaten des Unternehmens in den vergangenen Jahren ▪ Finanzielle Bewertung – Nachhaltigkeit des Investitionsplans ▪ Relevanz des SIC für die thematischen Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft und Tourismus ▪ Grad der Innovation.

 

Frist für die Einreichung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung: 19/05/2025, 10:00

Annahmeschluss für die Einreichung von Förderanträgen: 23/07/2025, 15:00

 

Für weitere Informationen können Sie uns telefonisch unter 2108020555 oder per e-mail unter info@hbiconsulting.eu kontaktieren.