Die Aktion zielt darauf ab, die Exportorientierung bestehender kleiner, sehr kleiner und mittlerer Unternehmen mit einem Beihilfesatz von 40 bis 50 % zu stärken und zu unterstützen.
Das Budget für die Aktion beträgt 200.000.000,00€.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Ein Unternehmen kann die Aktion beantragen, wenn es die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Hat mindestens ein (1) vollständiges (d.h. aufeinanderfolgende 12-monatige) abgeschlossenes Steuerjahr.
- Hat mindestens eine (1) Jahresarbeitseinheit während des Kalenderjahres vor dem Datum der Einreichung des Finanzierungsantrags (2024).
- Ist zum Zeitpunkt der Einreichung des Finanzierungsantrags in einem förderfähigen Wirtschaftszweig (auf der Grundlage der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) [verarbeitendes Gewerbe (Kategorien 10 bis 33) und/oder in verwandten Dienstleistungssektoren wie Verkehr und Lagerung, Forschung und Entwicklung usw. (Kategorien 52, 62, 71, 72)] tätig und erzielt dort die höchsten Umsätze (für das Jahr 2024).
- Tätigen Sie eine Investition in ein förderfähiges – im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen – SIC.
- Erbringen Sie den Nachweis, dass Sie mindestens 25 % der Eigenbeteiligung erreicht haben.
- Führen Sie ein entsprechendes Genehmigungsdokument mit sich.
- Verpflichtet sich, bis zum Abschluss der Investition und je nach Art und Charakter des Betriebs den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu den Gebäuden, Dienstleistungen und elektronischen Umgebungen des Unternehmens zu gewährleisten.
DURCHFÜHRUNGSZEITRAUM – BEWERTUNGSMETHODE
- Die Laufzeit der Aktion beträgt achtzehn (18) Monate ab dem Datum der Veröffentlichung der Entscheidung über die Aufnahme der einzelnen Projekte.
- Die Bewertungsmethode ist vergleichend, wobei eine Mindestpunktzahl von 75 Punkten erreicht werden muss.
HAUSHALT – BEIHILFESATZ
Das mögliche Mindestbudget beträgt 80.000,00 € und die maximal mögliche Beihilfe kann 200.000,00 € nicht überschreiten.
Der Beihilfesatz für die Regionen Attika und Südägäis beträgt 40% und für alle anderen Regionen 50%.
FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN
| Ausgabenkategorie | Unterkategorie der Ausgaben |
| Ausgaben für Ausrüstung, Transportmittel und Instrumente | · Herstellung und mechanische Ausrüstung
· Ausrüstung für Umweltschutz und Energieeinsparung · Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft |
| Ausgaben für die Erbringung von Dienstleistungen | · Bereitstellung/Nutzung von Software im Rahmen von „Software as a Service“, „Cloud Computing“ oder ähnlichem
· Zertifizierung und Konformität von Produkten nach nationalen, harmonisierten und optionalen Normen europäischer Länder und/oder von Nicht-EU-Ländern · Zertifizierung von Dienstleistungen und Verfahren nach nationalen, harmonisierten sowie anderen europäischen und internationalen Normen · Verpackungsdesign Dienstleistungen – Etikettendesign – Branding · Geistiges Eigentum – Patente – Transfer von Know-how · Kosten für Beratungsleistungen durch externe Berater · Beratende Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung des Investitionsplans |
| Software-Kosten | · Aufbau von Website, E-Shop, mobilen Anwendungen als feste Bestandteile |
| · Software und Lizenzen für Softwareprogramme | |
| · Bereitstellung von Anwendungen zur Optimierung von Produktions-, Dienstleistungs- und Verwaltungsprozessen | |
| Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Vernetzung | · Teilnahme an Fachmessen als Aussteller im Ausland
· Sonstige Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Vernetzung |
| Personalkosten | · Volle Gehaltskosten für neu eingestellte Mitarbeiter (1 Jahresarbeitseinheit) |
| Indirekte Kosten | · Indirekte Kosten (7% der förderfähigen direkten Kosten des Investitionsprojekts) |
Der Beginn der Zuschussfähigkeit der Ausgaben ist das Datum der Einreichung des entsprechenden Finanzierungsantrags.
Öffnungstermin für die Einreichung von Finanzierungsanträgen: 17/07/2025, 13:00
Annahmeschluss für die Einreichung von Finanzierungsanträgen: 11/11/2025, 15:00
Für weitere Informationen können Sie uns telefonisch unter 2108020555 oder per e-mail unter info@hbiconsulting.eu kontaktieren.