Ab dem 01.01.2024 hat sich die De-Minimis-Verordnung geändert und die Höchstgrenze für geförderte Maßnahmen, unter der Unternehmen unterstützt werden, beträgt nun 300.000,00€.
Ab dem 01.01.2024 hat sich die De-Minimis-Verordnung geändert und die Höchstgrenze für geförderte Maßnahmen, unter der Unternehmen unterstützt werden, beträgt nun 300.000,00€.