Die Aktion zielt auf die Gründung von Unternehmen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit neuer kleiner und kleinster Unternehmen auf kleinen Inseln mit einer Bevölkerung von bis zu 3.100 Einwohnern ab.

 

Teilnahmebedingungen und Konditionen

Eine Niederlassung oder ein neues Unternehmen kann die Aktion beantragen, wenn es – kumulativ – die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Jedes zu gründende Unternehmen muss nach der Online-Einreichung des Förderantrags seine Tätigkeit aufnehmen. Außerdem darf ein und dieselbe investierende Einheit (Unternehmen/Anteilseigner/Gesellschafter/Eigentümer) nicht an mehr als einem Förderantrag beteiligt sein.
  • Jedes neue Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Online-Einreichung des Finanzierungsantrags weniger als zwei (2) vollständige und abgeschlossene Geschäftsjahre aufweisen.
  • Durchführung eines Investitionsprojekts im Zusammenhang mit mindestens einem förderfähigen SIC (auf der Grundlage der in der Aufforderung enthaltenen SICs).
  • Betreibt/betreiben wird im griechischen Hoheitsgebiet und investiert ausschließlich in eine (1) Niederlassung innerhalb der geografischen Grenzen von Inseln mit einer Bevölkerung von bis zu 3.100 Einwohnern gemäß der letzten Volkszählung des Jahres 2021.
  • Mit der entsprechenden Lizenz ist der Betrieb legal oder wird legal betrieben.
  • Eingetragen im Register der Begünstigten oder wird eingetragen werden.
  • Verpflichtet sich, bis zum Abschluss des Projekts und je nach Art und Charakter des Projekts dafür zu sorgen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den Gebäuden, Dienstleistungen und elektronischen Umgebungen des Unternehmens zu gewährleisten.
  • Erbringen Sie den Nachweis, dass Mittel in Höhe von mindestens 30 % des Gesamtbudgets des Investitionsplans zur Verfügung stehen.
  • Der Finanzierungsantrag muss mindestens 30 % Ausgaben enthalten, die sich auf die Unterkategorien beziehen, die als Beitrag zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung (grüne Technologielösungen) identifiziert wurden.
  • Verpflichten Sie sich zu einem Beschäftigungszuwachs während der Durchführung der Investition, der, wenn er ein Jahr lang beibehalten wird, die Beschäftigung um mindestens eine halbe (0,5) Einheit erhöht (im Vergleich zur Beschäftigung im Jahr 2024). Verpflichten Sie sich außerdem, den Anstieg für mindestens ein Jahr nach Abschluss der Investition beizubehalten.
  • Das Investitionsprojekt darf nicht die Errichtung oder den Ausbau von Beherbergungsbetrieben betreffen.

 

Budget und Höhe der Beihilfe

Das Budget der Maßnahme beträgt 30.000.000,00 € und die Beihilferegelung ist die Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Europäischen Kommission vom 13.12.2023 (De-minimis-Regelung).

 

Das Mindestförderbudget beträgt 20.000,00 € und das Höchstförderbudget 150.000,00 €, wobei sich der proportionale Förderanteil auf 70 % der förderfähigen Kosten beläuft.

 

Die Dauer der Projektdurchführung beträgt achtzehn (18) Monate ab dem Datum der Veröffentlichung der Entscheidung über die Aufnahme jedes Projekts.

 

Förderfähige Ausgaben

Ausgabenkategorie Unterkategorie der Ausgaben
Ausgaben für Ausrüstung, Fahrzeuge und Instrumente Fertigung und mechanische Ausrüstung
Automatisierungssysteme und spezifische Computersysteme
Digitale Büroausstattung
Sonstige Geschäftsausstattung
Ausrüstung für Umweltschutz und Energieeinsparung*
Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft*
Ausrüstung für die Installation von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen zur Stromerzeugung und Eigenproduktion*
Elektrische Verkehrsmittel*
Ausgaben für Gebäude, Grundstücke, Einrichtungen und Außenanlagen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, Energie, Wasser und Abwasserbehandlung*
Gebäude, Einrichtungen und Umgebung
Ausgaben für Dienstleistungen Beratende Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung des Investitionsplans
Zertifizierung und Konformität von Produkten gemäß nationalen, harmonisierten und optionalen Normen europäischer Länder und/oder Länder außerhalb der EU
Zertifizierung von Dienstleistungen und Verfahren gemäß nationalen, harmonisierten und anderen europäischen und internationalen Normen
Werbe- und Verkaufsförderungsausgaben
Teilnahme an Messen
Technische Studien, die zwangsläufig mit den Kosten des Investitionsvorhabens verbunden sind
Indirekte Kosten Indirekte Kosten

*Die Umsetzung der Ausgaben für den Umweltschutz und die Energieeinsparung sollte mindestens 30 % betragen.

 

Der Beginn der Förderfähigkeit der Ausgaben ist das Datum der Veröffentlichung der Aufforderung, d. h. der 26/03/2025.

 

Beginn der Einreichungsfrist für die Bewerbungen: 30/04/2025, 13:00

Einsendeschluss für die Einreichung der Bewerbungen: 19/09/2025, 15:00

 

Für weitere Informationen können Sie uns unter der Nummer 2108020555 anrufen oder eine e-mail an info@hbiconsulting.eu senden.