Die Maßnahme zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit bestehender kleiner und sehr kleiner Unternehmen auf kleinen Inseln mit bis zu 3.100 Einwohnern zu stärken.

 

Teilnahmebedingungen und Konditionen

Ein Unternehmen kann sich für die Maßnahme bewerben, wenn es – kumulativ – die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Es müssen mindestens zwei (2) vollständige abgeschlossene Geschäftsjahre vor dem Datum der Online-Einreichung des Förderantrags vorliegen.
  • Ein Investitionsprojekt umsetzen, das mindestens einen förderfähigen SIC betrifft (basierend auf den in der Ausschreibung aufgeführten SICs) und in dem das Unternehmen vor dem Datum der Einreichung des Förderantrags aktiv sein muss.
  • Auf dem griechischen Staatsgebiet tätig zu sein und ausschließlich in eine (1) Einrichtung innerhalb der geografischen Grenzen von Inseln mit einer Einwohnerzahl von bis zu 3.100 Einwohnern zu investieren, gemäß der letzten Volkszählung des Jahres 2021.Operate legally with the appropriate licensing document.
  • Im Register der Begünstigten eingetragen sein.
  • Verpflichtung, bis zum Abschluss des Projekts und je nach Art und Beschaffenheit des Projekts dafür zu sorgen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu den Gebäuden, Dienstleistungen und elektronischen Umgebungen des Unternehmens zu gewährleisten.
  • Nachweis über die Verfügbarkeit von Mitteln in Höhe von mindestens 30 % des Gesamtbudgets des Investitionsplans.
  • Der Antrag auf Förderung muss mindestens 30 % Ausgaben enthalten, die sich auf die Unterkategorien beziehen, die als Beitrag zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung identifiziert wurden (grüne Technologielösungen).
  • Verpflichten Sie sich zu einer Erhöhung der Beschäftigung während der Umsetzung der Investition, die bei einer Aufrechterhaltung über ein Jahr zu einer Steigerung der Beschäftigung um mindestens eine halbe (0,5) Einheit (im Vergleich zur Beschäftigung im Jahr 2024) führen wird. Verpflichten Sie sich darüber hinaus, die Steigerung nach Abschluss der Investition für mindestens ein Jahr aufrechtzuerhalten.
  • Der Investitionsplan sollte nicht die Erhöhung der Kapazität von Beherbergungsbetrieben zum Gegenstand haben.

 

Budget und Höhe der Beihilfe

Das Budget der Maßnahme beläuft sich auf 20.000.000,00 € und die Beihilferegelung ist die Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Europäischen Kommission vom 13.12.2023 (De-minimis-Regelung).

 

Das Mindestförderbudget beträgt 20.000,00 € und das Höchstförderbudget 150.000,00 €, wobei sich der proportionale Förderanteil auf 70 % der förderfähigen Kosten beläuft.

 

Die Dauer der Projektdurchführung beträgt achtzehn (18) Monate ab dem Datum der Veröffentlichung der Entscheidung über die Aufnahme jedes Projekts.

 

Förderfähige Ausgaben

Ausgabenkategorie Unterkategorie der Ausgaben
Ausgaben für Ausrüstung, Fahrzeuge und Instrumente Fertigung und mechanische Ausrüstung
Automatisierungssysteme und spezifische Computersysteme
Digitale Büroausstattung
Sonstige Geschäftsausstattung
Ausrüstung für Umweltschutz und Energieeinsparung*
Ausrüstung für die Kreislaufwirtschaft*
Ausrüstung für die Installation von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen zur Stromerzeugung und Eigenproduktion*
Elektrische Verkehrsmittel*
Ausgaben für Gebäude, Grundstücke, Einrichtungen und Außenanlagen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, Energie, Wasser und Abwasserbehandlung*
Gebäude, Einrichtungen und Umgebung
Ausgaben für Dienstleistungen Beratende Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung des Investitionsplans
Zertifizierung und Konformität von Produkten gemäß nationalen, harmonisierten und optionalen Normen europäischer Länder und/oder Länder außerhalb der EU
Zertifizierung von Dienstleistungen und Verfahren gemäß nationalen, harmonisierten und anderen europäischen und internationalen Normen
Werbe- und Verkaufsförderungsausgaben
Teilnahme an Messen
Technische Studien, die zwangsläufig mit den Kosten des Investitionsvorhabens verbunden sind
Indirekte Kosten Indirekte Kosten

*Die Umsetzung der Ausgaben für den Umweltschutz und die Energieeinsparung sollte mindestens 30 % betragen.

 

Der Beginn der Förderfähigkeit der Ausgaben ist das Datum der Veröffentlichung der Aufforderung, d. h. der 26/03/2025.

 

Beginn der Einreichungsfrist für die Bewerbungen: 30/04/2025, 13:00

Einsendeschluss für die Einreichung der Bewerbungen: 19/09/2025, 15:00

 

Für weitere Informationen können Sie uns unter der Nummer 2108020555 anrufen oder eine e-mail an info@hbiconsulting.eu senden.