Die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung zielt darauf ab, die Transparenz und Zuverlässigkeit der von Unternehmen veröffentlichten Nachhaltigkeitsinformationen zu stärken. Sie schreibt die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten auf der Grundlage der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vor, die mit dem EU-Rahmenwerk für nachhaltige Finanzen in Einklang stehen.
Unsere Dienstleistungen:
- Analyse der Anforderungen der CSRD-Richtlinie und der Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) für die Organisation.
- Auswertung bestehender Nachhaltigkeitsberichte oder anderer relevanter veröffentlichter Daten.
- Kartierung des geschäftlichen Umfelds und der ESG-Strategie der Organisation.
- Erfassung der Interessengruppen (stakeholders) und ihrer Erwartungen.
- Vorläufige Compliance-Analyse (Gap-Analyse) auf Grundlage der Anforderungen der CSRD und der ESRS.
- Datenerhebung von den zuständigen Einheiten der Organisation zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen (ESG).
- Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment), um die Themen mit der größten Auswirkung auf die Organisation und die Gesellschaft zu ermitteln.
- Priorisierung von Themen basierend auf Risiken, Chancen und strategischen Auswirkungen.
- Analyse der für die Organisation relevanten sektorspezifischen ESRS-Standards und Auswahl der entsprechenden Berichtspflichten.
- Entwicklung eines strategischen Ansatzes zur systematischen Überwachung der ESG-Leistung.
- Verknüpfung des Nachhaltigkeitsberichts mit den strategischen Prioritäten und Geschäftsplänen der Organisation.
- Entwicklung eines Mechanismus zur kontinuierlichen Verbesserung für die kommenden Jahre.
- Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den CSRD- und ESRS-Anforderungen.
- Sicherstellung der Vollständigkeit der Offenlegungen auf der Grundlage der ESRS-Anforderungen und Leistungsindikatoren (KPIs).
- Analyse der Ergebnisse, um die Einhaltung der Strategie zu gewährleisten und eine interne Politik zu ESG-Themen zu formulieren.
- Vorschläge für die künftige Verbesserung der Berichterstattung und die Stärkung der ESG-Prozesse unterbreiten.
- Vorbereitung der Organisation auf die Prüfung des Berichts durch eine externe Prüfstelle.
- Anwesenheit und Unterstützung während der Inspektion.
- Übermittlung des Berichts in digitaler Form gemäß den Anforderungen des European Single Access Point (ESAP) zur öffentlichen Zugänglichkeit der Nachhaltigkeitsdaten der Organisation.